BI Sachsenhausen unterstützt Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG
Wir bitten um Spenden für den Rechtshilfefond
Das
Leipziger Urteil ist bei weitem nicht genug, denn der Flughafenausbau ist nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar. Er verstößt gegen das Recht auf körperliche
Unversehrtheit (Artikel 2 GG) und das Recht auf Schutz des Eigentums (Artikel
14 GG). Darum haben wir den renommierten Verfassungsrechtler RA Prof. Dr.
Rüdiger Zuck aus Stuttgart, beauftragt, eine Verfassungs-beschwerde
einzureichen.
Um die
Verfahrenskosten bestreiten zu können, haben wir als BI Sachsenhausen unseren
2009 vorläufig geschlossenen Rechtshilfefonds reaktiviert und rufen hiermit
alle auf, sich mit laufende Beiträge oder
ein-maligen Spenden am Rechtshilfefonds zu beteiligen. Wir werden alles tun, um
unsere Rechte vor Gericht zu verteidigen, und wenn wir erst einmal erfolgreich
sind, werden alle den Nutzen davon haben!
Bitte
unterstützen Sie unsere Bemühungen mit Spenden oder mit regelmäßigen Beiträgen.
Hier die
Daten für unser Rechthilfefonds-Spendenkonto:
Konto Nr. 6000501040, Frankfurter Volksbank, BLZ 50190000, Kontoinhaber:
BIS Sachsenhausen,.
Informationen
und Beitrittserklärungen erhalten Sie im Internet unter www.bi-sachsenhausen.de, Menüpunkt: "BIS-Service, BIS-Rechtshilfefonds".
Um die Unterlagen per Post von uns zu erhalten, rufen
Sie uns an oder schreiben Sie ein FAX.
Sie erreichen uns hier:
Tel. 069-614441 oder FAX 069-617767
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