Wir streiten weiter für unsere Rechte und gehen erneut vor Gericht!



BI Sachsenhausen unterstützt  Verfassungsbeschwerden vor dem BVerfG
Wir bitten um Spenden für den Rechtshilfefond


Das Leipziger Urteil ist bei weitem nicht genug, denn der Flughafenausbau ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Er verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 GG) und das Recht auf Schutz des Eigentums (Artikel 14 GG). Darum haben wir den renommierten Verfassungsrechtler RA Prof. Dr. Rüdiger Zuck aus Stuttgart, beauftragt, eine Verfassungs-beschwerde einzureichen.
Um die Verfahrenskosten bestreiten zu können, haben wir als BI Sachsenhausen unseren 2009 vorläufig geschlossenen Rechtshilfefonds reaktiviert und rufen hiermit alle auf, sich mit laufende Beiträge oder ein-maligen Spenden am Rechtshilfefonds zu beteiligen. Wir werden alles tun, um unsere Rechte vor Gericht zu verteidigen, und wenn wir erst einmal erfolgreich sind, werden alle den Nutzen davon haben!
Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen mit Spenden oder mit regelmäßigen Beiträgen.
Hier die Daten für unser Rechthilfefonds-Spendenkonto:
Konto Nr. 6000501040, Frankfurter Volksbank, BLZ 50190000, Kontoinhaber: BIS Sachsenhausen,.
Informationen und Beitrittserklärungen erhalten Sie im Internet unter www.bi-sachsenhausen.de, Menüpunkt: "BIS-Service, BIS-Rechtshilfefonds".
Um die Unterlagen per Post von uns zu erhalten, rufen Sie uns an oder schreiben Sie ein FAX.
Sie erreichen uns hier:
Tel. 069-614441 oder FAX 069-617767
Das Rechtshilfe-Spendenkonto dient ausschließlich dazu, die Kosten für die Verfassungsbeschwerde sowie weitere Verfahren zu finanzieren

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